Start
   
RECHTSANWALT  
                   
   
 


      

Aktueller Hinweis:


Die Deutsche Rentenversicherung hat am 15.07.2007 die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Arbeit-
gebern übernommen. Zur vollständigen Erfassung der Abgabepflichtigen nach §§ 24, 25 Künstlersozialversicherungs-
gesetz (KSVG) werden aktuell flächendeckend Erhebungsbögen verschickt und die dort zu treffenden Angaben im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung nach § 28p Abs.1 SGB IV durch den zuständigen Rentenversicherungsträger überprüft.



Profil

Seit 1998 bildet das Arbeitsrecht den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit .

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Fach- und Führungskräfte sowie Betriebsräte und Personalabteilungen im Großraum Köln, Düsseldorf und Bonn.

Ziel unserer Tätigkeit ist eine effektive, pragmatische und konsequente Vertretung unserer Mandanten, wobei wir uns als Dienstleister verstehen und bestrebt sind, durch gute telefonische Erreichbarkeit und auch kurzfristige Terminvereinbarungen den Interessen unserer Mandanten so weit als möglich gerecht zu werden.

  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Abmahnung
  • Zeugnis
  • Eingruppierung
  • Befristung
  • Teilzeit
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Freie Mitarbeit
  • Betriebsvereinbarung
  • Mitbestimmung
  • Tarifrecht
  • Künstlersozialabgabe

  Erste Hilfe bei Kündigung