Seit 1998 bildet das Arbeitsrecht den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit .
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Fach- und Führungskräfte sowie Betriebsräte und Personalabteilungen im Großraum Köln, Düsseldorf und Bonn.
Ziel unserer Tätigkeit ist eine effektive, pragmatische und konsequente Vertretung unserer Mandanten, wobei wir uns als Dienstleister verstehen und bestrebt sind, durch gute telefonische Erreichbarkeit und auch kurzfristige Terminvereinbarungen den Interessen unserer Mandanten so weit als möglich gerecht zu werden.
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